Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.radiologie-zweibruecken.de/ veröffentlichte Website der Radiologie Zweibrücken.
Die Radiologie Zweibrücken ist bestrebt, ihre Website sowie mobile Anwendungen im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 – barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, welche auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte auf Basis einer:
Selbstbewertung, die im Zeitraum vom 15. April 2025 bis 19. April 2025 durchgeführt wurde.
Nach dem Ergebnis dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vollständig vereinbar.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 22. April 2025 erstellt und zuletzt am 22. April 2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern
Sie haben Hinweise zu bestehenden Barrieren oder benötigen Informationen zur Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich gerne an unsere zuständigen Kontaktpersonen unter:
barrierefreiheit.rad‑x@advoctrl.com
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihr Anliegen auch nach einer Rückmeldung an die oben genannte Kontaktadresse nicht zu Ihrer Zufriedenheit geklärt worden sein, besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden. Diese unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes. Das Verfahren ist kostenfrei und erfordert keinen Rechtsbeistand.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter:
Sie erreichen die Schlichtungsstelle BGG auch direkt per E‑Mail unter: